Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Verwendung von Text-, Bild-, Bewegtbild- und Audiomaterial der ProSiebenSat.1-Gruppe zum Zwecke der Ankündigung und Bewerbung der Fernsehprogramme sowie für journalistische Tätigkeiten

I. REGISTRIERUNG / RECHTEERWERB

1. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer
journalistischen Tätigkeit unter den nachfolgenden Bedingungen Zugriff auf die Angebote der Kommunikations- und Presse- und Public Relations-Abteilungen der ProSiebenSat.1-Gruppe, namentlich der Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live sowie aller anderen Angebote („Presselounges“), zu nehmen.

2. Das auf den jeweils aktualisierten Presselounges der Sendeunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG bereitgestellte Text-, Ton- und Bildmaterial sowie gegebenenfalls Bewegtbild-Material (gemeinsam „das Material“) ist urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Nutzung des Materials ist daher grundsätzlich entgeltpflichtig, unabhängig davon, ob die Nutzung in Printmedien, im Internet oder in einem digitalen elektronischen Programmführer oder auf andere Weise erfolgt. Die Nutzung des Materials setzt zunächst voraus, daß die hier aufgeführten AGB von Ihnen als Nutzer akzeptiert werden und daher als vereinbart gelten. Ein Zugang zur Presse-lounge wird überhaupt erst nach dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gewährt.

In einem zweiten Schritt haben die Nutzer die notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte zu erwerben. Jede Nutzung – auch bei einem denkbaren Rechteerwerb über Dritte - unterliegt daher den nachfolgenden Grundsätzen:

3. Die Rechte zur Nutzung des Materials sind wie folgt zu erwerben:

a. Die Rechte an dem Material zur einfachen Nutzung in den Printmedien werden direkt durch die Sendeunternehmen eingeräumt. Die Sendeunternehmen entscheiden, ob die Rechte zur Nutzung in den Printmedien entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt werden. Die Nutzungsrechte sind erst eingeräumt, wenn der Registrierungsantrag von der ProSiebenSat.1 Media AG (Kommunikations- und PR-Abteilungen) genehmigt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Nutzer angenommen sind und eine elektronische Freischaltung des Nutzers erfolgt ist. Diese Rechteeinräumung für die Nutzung in Printmedien kann von dem oder den Sendeunternehmen als Rechteinhaber jederzeit widerrufen werden. Eine Übertragung der Rechte durch die registrierten Nutzer auf Dritte ist untersagt. Dies gilt für jede Art des Zugriffs auf das Material durch die Nutzer.

b. Die Rechte an dem Material zur einfachen Nutzung in elektronischen Programmführern und Navigatoren, Basisnavigatoren oder vergleichbaren Angeboten (gemeinsam „EPG“) werden nicht direkt durch die Sendeunternehmen eingeräumt. Die Sendeunternehmen haben diese Rechte der VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und

Leistungsschutzrechte von Sendeuternehmen mbH, („VG Media“), Oberwallstraße 6, 10117 Berlin, www.vgmedia.de, eingeräumt. Die Sendeunternehmen haben also insoweit als Rechteinhaber entschieden, dass die Rechte zur elektronischen Nutzung nur entgeltlich gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung durch die Nutzer an die VG Media eingeräumt werden können. Die VG Media kann also Nutzungsrechte nur gegenüber solchen Nutzern einräumen, die zuvor einen Registrierungsantrag an die ProSiebenSat.1 Media AG (Kommunikations- und PR-Abteilungen) gestellt haben, deren Registrierungsantrag durch die ProSiebenSat.1 Media AG genehmigt worden ist, die als Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich angenommen haben und die dann als Nutzer von der ProSiebenSat.1 Media AG elektronisch freigeschaltet worden sind. Anders ausgedrückt heisst dies, dass die Sendeunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG also die Rechte zur Nutzung des Materials in elektronischen Programmführern und Navigatoren, Basisnavigatoren oder vergleichbaren Angeboten (gemeinsam „EPG“) nur in dem Umfange und für den Fall, dass die Nutzer in einem ersten Schritt die hier niedergelegten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Sendeunternehmen ausdrücklich akzeptiert haben, auf die VG Media übertragen haben. Eine Rechteübertragung auf die VG Media ist durch die Sendeunternehmen nur in dem Umfange erfolgt, in dem die Nutzer der von den Sendeunternehmen eingeschränkten Nutzung des Materials vorab zustimmen.

Die Nutzer haben einen Nutzungsvertrag mit der VG Media über die Zahlung einer angemessenen Vergütung für die elektronische Nutzung der Urheber -und Leistungsschutzrechte zu unterzeichnen. Eine Nutzung der Rechte setzt die Zahlung einer angemessenen Vergütung des Nutzers an die VG Media voraus.

4. Mit dem Antrag erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zum einen innerhalb der Konzernunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG verarbeitet werden und zum anderen zum Zwecke eines ordnungsgemäßen Lizenzerwerbs an die VG Media weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe und Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken findet nicht statt.

5. Für den Zugang zu den Presselounges erhalten Sie ein persönliches Passwort. Dieses Passwort darf nur von Ihnen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die elektronische Freischaltung für die Presselounges und die Bereitstellung eines Passwortes können in keinem Fall als Gestattung zur Nutzung des Materials in anderer Weise als der hier beschriebenen Weise verstanden werden, selbst wenn Sie im Antrag eine weitergehende Nutzungsabsicht angeben würden.

6. Für die Nutzung des Materials gelten in jedem Fall die nachfolgend aufgeführten Richtlinien und Hinweise.

II. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR MEDIENPARTNER ZUR NUTZUNG VON PROSIEBENSAT.1-TEXT-, BILD-, BEWEGTBILD UND AUDIOMATERIAL

1. Die Erteilung der Nutzungserlaubnis ist weiterhin an folgende Bedingungen gebunden:

a. Der Server steht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und das Angebot, in dessen Rahmen das Material genutzt wird, richtet sich an das deutschsprachige Fernsehpublikum.
b. Das Material wird ausschließlich zur Bewerbung des aktuellen oder zukünftigen Fernsehprogramms verwendet.
c. Der erläuternde Text bzw. die Bildunterschrift ist in deutscher Sprache.
d. Der Hinweis "Copyright by Sender/ Trademark" wird eingefügt.
e. An den Bildern und Bewegtbildern werden keinerlei Veränderungen oder Bearbeitungen durch technische Verfahren vorgenommen (z.B. dürfen Haarfarbe, Körperhaltung etc. von Personen nicht verändert werden).

2. Nach erteilter Erlaubnis dürfen Bewegtbilder frühestens drei Wochen vor der Ausstrahlung des betreffenden Programms online gestellt werden.

3. Nach der Ausstrahlung ist das Text-, Bild-, Bewegtbild und Audiomaterial unverzüglich von der Website (soweit für diese Nutzung eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt) bzw. IT-Plattform des Nutzers zu entfernen.

4. Der EPG muss insoweit "werbefrei" sein als Werbung des EPG-Veranstalters oder Dritter, gleich welcher Art, für den Fall, dass auf einer Seite des EPG nur das Material (Text- und/ oder Bild- und/ oder Bewegtbild und/oder Audiomaterial) eines Programmes oder der Programme der ProSiebenSat.1 Media AG Programme abgebildet werden, nicht zulässig ist. "Werbefrei" heißt, dass keine Werbung, gleich welcher Form und Art, enthalten sein darf, solange ein unmittelbarer "Programmbezug" zu nur einem Programm oder nur den Programmen der ProSiebenSat.1 Media AG besteht. "Programmbezug" heißt, dass auf einer Seite des EPG nur ein Programm oder nur die gesamten Programme der ProSiebenSat.1 Media AG als Vollbild, in Teilen oder skaliert gezeigt oder die Namen oder Logos der Rundfunkveranstalter oder deren Programme oder Programmbeiträge genannt werden. Eine Nennung von geschäftlichen Bezeichnungen, Marken und Markenzeichen des EPG-Veranstalters selbst sowie die Nennung der Bezeichnung von Programmen und Programmbeiträgen und/oder die Darstellung von Programmen oder Programmbeiträgen des Rundfunkveranstalters im EPG gelten nicht als Werbung.

Werbung des EPG Veranstalters ist zulässig, soweit es sich um eine Gesamtdarstellung der verschiedenen Programme handelt.

III. BESONDERE RICHTLINIEN UND HINWEISE ZUR NUTZUNG DES PROSIEBENSAT.1-MATERIALS IN EPG

1. Ein EPG im Sinne dieser Nutzerbedingungen ist jede elektronisch realisierte und systematische Darstellung des aktuellen und zukünftigen Fernsehprogramms, unabhängig von der Form der Darstellung (Tabelle, Datenbank o.ä.) und unabhängig von der für die Darstellung verwendeten Technik (Internet, Set-Top-Box, Fernsehgerät o.ä.).

2. Eine Nutzung des Materials ist grundsätzlich nicht gestattet, wenn der EPG auch zur Steuerung von externen Aufzeichnungsgeräten oder zum Abruf extern aufgezeichneter Sendungen genutzt werden kann. Ein Aufzeichnungsgerät ist nur dann nicht extern, wenn das Aufzeichnungsgerät sich stationär im Haushalt des Fernsehzuschauers befindet und ausschließlich von diesem bedient wird. Aufzeichnungen sind nur dann keine externen Aufzeichnungen, wenn sie mit stationären Geräten im jeweiligen Fernsehhaushalt zu privaten Zwecken vorgenommen werden.

3. Anbieter von Navigationssystemen im Sinne von § 53 Abs. 2 RfStV werden ebenfalls als EPG-Veranstalter in diesem Sinne verstanden. EPG-Veranstalter haben den chancengleichen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang aller Programme und Dienste („Angebote“) zu gewährleisten.

Die ProSiebenSat.1 Media AG bzw. deren Sendeunternehmen als Rechte-inhaber– eine andere gesetzeskonforme Auslegung dieser Grundsätze für die Veranstaltung von EPG ist denkbar - verstehen unter einem chancengleichen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang der Programme z.B.:

a. Alle Angebote sollen grundsätzlich in gleicher Art dargestellt werden, einzelne Angebote sollen weder besonders hervorgehoben noch sonst, etwa durch eine abweichende Gestaltung gleich welcher Art, gegenüber anderen Angeboten bevorzugt oder benachteiligt werden.
b. Die Zahlung und die Entgegennahme von vermögenswerten oder anderen Vorteilen, gleich welcher Art, für die Aufnahme von Angeboten in ein EPG oder für die Darstellung der Angebote und ihrer Anbieter in einer wie auch immer gearteten hervorgehobenen Stellung sollen nicht erfolgen.
c. EPG sollten den automatischen Einstieg in das zuletzt genutzte Angebot beim Einschalten des Endgerätes gewährleisten;
d. EPG sollten das unmittelbare Einschalten und das direkte Erreichen der einzelnen Angebote und Programmbouquets, einschließlich bouqueteigener elektronischer Programmführer, nach dem Stand der Technik ermöglichen;
e. EPG sollten den Zugang zu den Programmbouquets und den Genre-Rubriken auch über die jeweiligen Angebote gewährleisten;

f. EPG sollten die Anlage einer Favoritenliste nach dem Ermessen der Nutzer gewährleisten;
g. EPG sollten die Angebote in den Einstiegsmenüs und Leitseiten gleichberechtigt darstellen;
h. EPG sollten Programmbouquets mit allen Navigationssystem enthaltenen Angeboten darstellen. Die Angebote sollten aus der Bouquetdarstellung direkt erreicht werden können. Die Zuordnung von Angeboten zu Bouquets und Genre-Rubriken obliegt dem Programmveranstalter;
i. EPG sollten mit einem Angebot verknüpfte Begleitdienste (wie Teletext oder Mehrkanalton) bei der Auflistung zusammen mit dem Angebot darstellen.
j. Die Angebote in den EPG sollten nicht mit angebotsfremden Inhalten (wie On-Screen) überlagert werden.
k. Die Programm- und Bilddaten sind auf dem aktuellen Stand zu halten.
l. Das Material ist in den EPGs unverändert und zeitnah einzusetzen.
m. Die Reihenfolge der Angebote in dem EPG sollte nach der Marktakzeptanz der Angebote und der Gewohnheiten der Nutzer (d.h. konkret ARD=1; ZDF=2) erfolgen :

(1) Free-TV-Angebote: Auflistung aller frei empfangbaren Angebote nach den entsprechenden Marktanteilen (Zus. ab 3 Jahren) nach dem jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK (siehe Senderliste Free-TV).
(2) Free-TV-Programmbouquets: Auflistung aller frei empfangbaren Programmbouquets nach Marktanteilen (Zus. ab 3 Jahren) im jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK, der in einem Programmbouquet zusammengefassten Angebote:
(3) Pay-TV/Bezahlfernsehen: Auflistung der empfangbaren Angebote nach Anzahl der Abonnenten im jeweiligen Jahresdurchschnitt (von einem unabhängigen Dritten zu ermitteln):
(4) Video-on-Demand/Abrufdienste: Auflistung der empfangbaren Angebote nach Anzahl der Einzelabrufe im Jahresdurchschnitt (von einen unabhängigen Dritten zu ermitteln): e. Programmunabhängige Zusatzdienste: Auflistung der multimedialen und interaktiven Zusatz-dienste, die nicht einzelnen Programmen oder Programmbouguets zugeordnet sind.
(5) Andere Angebote: Auflistung aller anderen Angebote in alphabetischer Reihenfolge.
(6) Soweit dies technisch möglich ist, werden die Listungen in den einzelnen Rubriken von den Anbietern der Navigationssysteme alle 2 Jahre auf der Basis der für die Programme veröffentlichten Marktakzeptanzdaten (Free-TV-Angebote: GfK, Zus. ab 3 Jahre) aktualisiert.

IV. Die ProSiebenSat.1 Media AG wird nicht journalistisch tätigen Nutzern die Zugangsberechtigung sofort nach Kenntnis entziehen.

V. Für Schäden des Nutzers, gleich woraus diese resultieren, haftet die ProSiebenSat.1 Media AG nur bei Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Die gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie unerlaubter Handlung. Vorstehende Einschränkung gilt nicht bei einer Verletzung der Kardinalpflichten sowie bei Schäden, die auf dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaften beruhen.

VI. Sollte ein Nutzer des Angebots gegen vorgenannte Richtlinien verstoßen, ist die ProSiebenSat.1 Media AG berechtigt, ihm die Zugangsberechtigung und Nutzungserlaubnis jederzeit zu entziehen. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, der ProSiebenSat.1 Media AG den entstehenden Schaden zu ersetzen.

VII. Diese Richtlinien können durch eine Benachrichtigung der Nutzer jederzeit geändert werden.

VIII. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc.. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern. Die ProSiebenSat.1 Media AG weist Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.