Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Verwendung von Text-, Bild-, Bewegtbild- und Audiomaterial der
ProSiebenSat.1 Media AG zum Zwecke der Ankündigung der Fernsehprogramme
im Rahmen journalistischer Tätigkeiten („AGB“)
1.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen, nach denen der
Zugriff auf und die Nutzung des Materials der Kommunikations-, Presse-und
Public Relations-Abteilungen der ProSiebenSat.1 AG, namentlich der Sender
Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live (FreeTV) sowie Sat.1 Comedy,
Kabel eins classics und Maxdome (PayTV) (zusammen „Presselounge“),
gewährt wird. Das Material wird nur Journalisten bereitgestellt (im Folgenden
„Kunden“ oder „Nutzer“).

1.2
Die Bereitstellung des Maxdome und ProSiebenSat.1 Media AG (zusammen
„P7S1“) Text-, Bild-, Bewegtbild-und Audiomaterials (nachfolgend zusammen
„Material“) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die AGB werden durch das Anklicken des „OK“ Button,
der mit dem entsprechenden Hinweistext vor dem Zugang zum Material der
Presselounge geschaltet ist akzeptiert. Auch nur mit der Nutzung des Materials
gelten die AGB als vom Kunden als verbindlich akzeptiert.
Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den AGB abweichen, werden nicht
anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen worden ist.

1.3
Lehnt ein Kunde die AGB ab, stellt die P7S1 diesem Kunden das Material nicht
zur Verfügung. Bereits übermitteltes Material ist unverzüglich zu
vernichten/löschen. Die Vernichtung/Löschung ist P7S1 auf Nachfrage
nachzuweisen.

1.4
Das auf der Presselounge der Sendeunternehmen von P7S1 bereitgestellte
Material ist urheber-und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Nutzung des
Materials ist daher grundsätzlich entgeltpflichtig, unabhängig davon, ob die
Nutzung in Printmedien, im Internet oder in einem digitalen elektronischen
Programmführer oder auf andere Weise erfolgt.


2.
Erwerb der Nutzungsrechte am Material

2.1
Erwerb der Nutzungsrechte für Printmedien

2.1.1
Das Recht zur Nutzung des Materials in den Printmedien wird als einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht direkt durch das jeweilige Sendeunternehmen
eingeräumt. Das Nutzungsrecht wird derzeit kostenfrei eingeräumt. Es steht der
P7S1 bzw. den einzelnen Sendeunternehmen jedoch zu, jederzeit das über die
Presselounge bereitgestellte Material insgesamt oder teilweise nur noch
entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. P7S1 bzw. das entsprechende
Sendeunternehmen wird hierüber vorab mit angemessener Frist informieren.

2.1.2 Die Nutzungsrechte sind erst eingeräumt, wenn der Registrierungsantrag von der
P7S1 (Kommunikations-und PR-Abteilungen) genehmigt worden ist, die AGB
durch den Kunden akzeptiert worden sind und – soweit vorgesehen -eine
elektronische Freischaltung des Kunden durch die P7S1 erfolgt ist.

2.1.3 Die Rechteeinräumung für die Nutzung in Printmedien kann
Sendeunternehmen als Rechteinhaber jederzeit widerrufen werden.
von den

2.1.4 Eine Übertragung der Rechte durch die Kunden auf Dritte ist nicht gestattet. Dies
gilt für jede Art des Zugriffs auf das Material durch andere als die
ordnungsgemäß registrierten und freigeschalteten Kunden.

2.2 Erwerb der Nutzungsrechte EPG

2.2.1 Ein EPG im Sinne dieser AGB ist jede elektronisch realisierte und systematische
Darstellung des aktuellen und zukünftigen Fernsehprogramms, unabhängig von
der Form der Darstellung (Tabelle, Datenbank o.ä.) und unabhängig von der für
die Darstellung verwendeten Technik (Internet, Set-Top-Box, Fernsehgerät o.ä.)
sowie sämtliche sonstigen elektronischen Programmführer und Navigatoren,
Basisnavigatoren oder vergleichbare Angebote (gemeinsam im Folgenden
„EPG“). Das Angebot von Navigationssystemen im Sinne von § 53 Abs. 2 RfStV
wird ebenfalls als EPG in Sinne dieser AGB verstanden.
Die Rechte an dem Material zur Nutzung in EPG’s werden den Kunden als
einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht von der VG Media Gesellschaft zur
Verwertung der Urheber-und Leistungsschutzrechte von Sendeuternehmen mbH,
(„VG Media“), Oberwallstraße 6, 10117 Berlin, www.vgmedia.de eingeräumt und
nicht von den Sendeunternehmen.
Die Sendeunternehmen haben die sogenannten EPG-Rechte der VG Media vorab
eingeräumt. Die Sendeunternehmen haben somit als Rechteinhaber entschieden,
dass die Rechte zur elektronischen Nutzung nur entgeltlich gegen Zahlung einer
angemessenen Vergütung durch die Nutzer an die VG Media erworben werden
können.

2.2.2 Die VG Media kann somit Nutzungsrechte für EPG’s nur solchen Kunden/Nutzern
einräumen, die zuvor einen Registrierungsantrag für den Zugang zur
Presselounge bei der P7S1 (Kommunikations und PR-Abteilungen) gestellt
haben, der im Anschluss durch die P7S1 genehmigt worden sein muss. Die
Nutzungsrechtseinräumung durch die VG Media setzt weiter voraus, dass die
Kunden/Nutzer die vorliegenden AGB akzeptiert haben und als Kunden/Nutzer
von der P7S1 elektronisch freigeschaltet worden sind.

2.2.3 Die Nutzer sind verpflichtet, einen Vertrag mit der VG Media über die
Einräumung des einfachen nicht übertragbaren Nutzungsrechts und die Zahlung
einer angemessenen Vergütung für die elektronische Nutzung der Urheber -und
Leistungsschutzrechte in EPG’s zu schließen. Eine Nutzung der Rechte setzt die
Zahlung einer angemessenen Vergütung des Nutzers an die VG Media voraus.

2.2.4 Nach Ausstrahlung der mit dem Material aus der Presselounge im EPG
bekanntgegebenen Sendung ist das Material unverzüglich von der Website bzw.
IT-Plattform des Kunden/Nutzers oder sonst für die Erstellung des EPG
verwendeten Mittels vom Kunden/Nutzer zu entfernen.

2.2.5 Die Darstellung des Materials aus der Presselounge im EPG in Verbindung mit
werbenden Inhalten ist grundsätzlich nicht gestattet. Der EPG muss werbefrei
sein. Werbefrei bedeutet, dass keine Werbung, gleich welcher Form und Art,
enthalten sein darf, solange ein unmittelbarer Programmbezug zu nur einem
Programm oder allein den Programmen der P7S1 besteht.
Programmbezug bedeutet, dass auf einer Seite des EPG nur ein Programm oder
nur die gesamten Programme der P7S1 als Vollbild, in Teilen oder skaliert gezeigt
oder die Namen oder Logos der Rundfunkveranstalter oder deren Programme
oder Programmbeiträge genannt werden. Kein Programmbezug und somit
erlaubte Werbung liegt daher vor, soweit das Material von P7S1 als Bestandteil
einer Gesamtdarstellung oder Übersicht verwandt wird und nicht lediglich P7S1Programme
dargestellt werden.
Die Nennung von geschäftlichen Bezeichnungen, Marken und Markenzeichen des
EPG-Veranstalters, d.h. des Kunden im EPG gilt nicht als Werbung.
Werbung ist also nur zulässig, soweit es sich um
Gesamtdarstellung der verschiedenen Programme handelt.
eine überblickartige

2.2.6 Die Nutzung des Materials ist grundsätzlich nicht gestattet, wenn der EPG auch
zur Steuerung von Aufzeichnungsgeräten oder zum Abruf aufgezeichneter
Sendungen genutzt werden kann.

2.2.7 EPG-Veranstalter haben den chancengleichen, angemessenen und
diskriminierungsfreien Zugang aller Programme und Dienste („Angebote“) zum
EPG zu gewährleisten. Chancengleicher, angemessener und diskriminierungsfreier
Zugang der Programme zum EPG kann bedeuten:
a. Alle Angebote sollten grundsätzlich in gleicher Art dargestellt werden, d.h.
Angebote gleich welcher Art sollten gegenüber anderen Angeboten weder
bevorzugt noch benachteiligt werden.
b. Die Zahlung und die Entgegennahme von vermögenswerten oder anderen
Vorteilen, gleich welcher Art, für die Aufnahme von Angeboten in einen EPG oder
für die Darstellung der Angebote und ihrer Anbieter in einer wie auch immer
gearteten hervorgehobenen Stellung sollen nicht erfolgen.
c. Der EPG sollte den automatischen Einstieg in das zuletzt genutzte Angebot
beim Einschalten des Endgerätes gewährleisten.
d. Der EPG sollte das unmittelbare Einschalten und das direkte Erreichen der
einzelnen Angebote und Programmbouquets, einschließlich bouqueteigener
elektronischer Programmführer, nach dem Stand der Technik ermöglichen.
e. Der EPG sollte den Zugang zu den Programmbouquets und den Genre-
Rubriken auch über die jeweiligen Angebote gewährleisten. Die Angebote sollen
aus der Bouquetdarstellung direkt erreichbar sein. Die Zuordnung von Angeboten
zu Bouquets und Genre-Rubriken obliegt dem Programmveranstalter, d.h. P7S1.
f. Der EPG sollte die Erstellung einer Favoritenliste nach dem Ermessen der
Fernsehzuschauer gewährleisten.
g. Der EPG sollte gewährleisten, dass die Angebote in den Einstiegsmenüs und
Leitseiten gleichberechtigt dargestellt werden.
h. Der EPG sollte mit einem Angebot verknüpfte Begleitdienste (wie Teletext oder
Mehrkanalton) bei der Auflistung zusammen mit dem Angebot darstellen.
i. Die Angebote in den EPG sollten nicht mit angebotsfremden Inhalten (wie On-
Screen) überlagert werden.
j. Die Programm-und Bilddaten sind auf dem aktuellen Stand zu halten.
k. Das Material ist in den EPGs unverändert und zeitnah einzusetzen.
l. Die Reihenfolge der Angebote in dem EPG sollte nach der Marktakzeptanz der
Angebote und der Gewohnheiten der Fernsehzuschauer / EPG-Nutzer
(d.h. ARD=1; ZDF=2) erfolgen. Daraus ergibt sich die folgende
Reihenfolge unterteilt nach Angebotsart:
(1) Free-TV-Angebote: Auflistung aller frei empfangbaren Angebote nach
den entsprechenden Marktanteilen (Zus. ab 3 Jahren) nach dem
jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK (siehe Senderliste Free-TV).
(2) Free-TV-Programmbouquets: Auflistung aller frei empfangbaren
Programmbouquets nach Marktanteilen (Zus. ab 3 Jahren) im jeweiligen
Jahresdurchschnitt der GfK, der in einem Programmbouquet
zusammengefassten Angebote:
(3) Pay-TV/Bezahlfernsehen: Auflistung der empfangbaren Angebote
nach Anzahl der Abonnenten im jeweiligen Jahresdurchschnitt (von einem
unabhängigen Dritten zu ermitteln).
(4) Video-on-Demand/Abrufdienste: Auflistung der empfangbaren
Angebote nach Anzahl der Einzelabrufe im Jahresdurchschnitt (von einen
unabhängigen Dritten zu ermitteln).
(5) Programmunabhängige Zusatzdienste: Auflistung der multimedialen
und interaktiven Zusatzdienste, die nicht einzelnen Programmen oder
Programmbouguets zugeordnet sind.
(6) Andere Angebote: Auflistung aller anderen Angebote in alphabetischer
Reihenfolge.
(7) Soweit technisch möglich ist, werden die Listungen in den einzelnen
Rubriken von den Anbietern der Navigationssysteme alle 2 Jahre auf der
Basis der für die Programme veröffentlichten Marktakzeptanzdaten (FreeTV-
Angebote: GfK, Zus. ab 3 Jahre) aktualisiert.

2.2.8
Soweit die Regelungen in Ziffer 2.2 der AGB die Rechteeinräumung durch die VG
Media betreffen, gelten diese nicht für die PayTV Programme Sat.1 Comedy,
Kabel eins classics und Maxdome. Die Rechte für die PayTV Programme werden
direkt vom jeweiligen Sendeunternehmen eingeräumt. Für den Erwerb der EPG-
Nutzungsrechte an den PayTV Programmen gilt Ziffer 2.1 dieser AGB
entsprechend. Nur wenn alle Voraussetzungen gem. Ziffer 2.1 AGB erfüllt werden,
werden dem Kunden die EPG-Nutzungsrechte von dem jeweiligen
Sendeunternehmen eingeräumt.


3.
Verwendung von Kundendaten

3.1
Der Kunde stimmt zu, dass seine Kundendaten, die der P7S1 im Rahmen der
Registrierung und Nutzung der Presselounge mitgeteilt werden, zum Zwecke
eines ordnungsgemäßen Lizenzerwerbs der für die Nutzung des Materials der
Presselounge erforderlichen Nutzungsrechte von P7S1 an die VG Media
weitergegeben werden.

3.2
Der Kunde stimmt zu, dass ihm der Presselounge Newsletter unaufgefordert
zugeschickt werden darf. Der Presselounge Newsletter kann jederzeit vom
Kunden abbestellt werden.

3.3
Auf der Website der Presselounge wird die Software „Google Analytics“
eingesetzt. Bei „Google Analytics“ handelt es sich um einen Webanalysedienst
der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
(nachfolgend „Google“). „Google Analytics“verwendet sogenannte Cookies, d.h.
Textdateien, die auf dem Computer des Kunden/Nutzers gespeichert werden und
die eine Analyse der Benutzung der Presseloungewebsite durch den Kunden
ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung
der Presseloungewebsite durch den Kunden/Nutzer (einschließlich der IP-
Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort
gespeichert.
Google benutzt diese Informationen, um die Nutzung der Presseloungewebsite
durch den Kunden/Nutzer auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten
für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der
Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu
erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte
übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten
im Auftrag von Google verarbeiten.

Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden/Nutzers mit anderen
Daten von Google in Verbindung bringen. Die Installation von Cookies kann
durch eine entsprechende Einstellung der Browser Software verhindert werden.
P7S1 weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls
nicht sämtliche Funktionen der Presseloungewebsite voll umfänglich gentuzt
werden können.

Durch die Nutzung der Presseloungewebsite erklärt sich der Kunde/Nutzer mit
der Bearbeitung der über ihn erhobenen Daten durch Google in der zuvor
beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck
einverstanden.

3.4
Eine über Ziffer 3 hinausgehende Weitergabe und Verarbeitung der Daten zu
anderen Zwecken findet nicht statt.


4.
Passwort

4.1
Der Kunde erhält für den Zugang zu der Presselounge ein persönliches Passwort.
Der Kunde darf nur unter Verwendung des ihm zugeteilten persönlichen
Passwortes eine Verbindung zur Presselounge von P7S1 herstellen. Dritten darf
das Passwort weder überlassen noch zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter des
Kunden sind nicht Dritte im Sinne dieser Regelung. Der Kunde haftet dafür, dass
auch seine Mitarbeiter diese Verpflichtung einhalten.

4.2
Die elektronische Freischaltung für die Presselounges und die Bereitstellung des
persönlichen Passwortes dürfen in keinem Fall als Gestattung zur Nutzung des
Materials in anderer Weise als der hier beschriebenen Weise verstanden werden,
selbst wenn der Kunde in seinem Antrag eine weitergehende Nutzungsabsicht
angegeben hat.


5.
Allgemeine Bedingungen für die Materialnutzung

5.1
Soweit die Übermittlung und anschließende Nutzung des Materials über das
Internet oder vergleichbare Technologien erfolgt, ist vom Kunden/Nutzer zu
gewährleisten, dass sein Server in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
steht und das Angebot, in dessen Rahmen das Material genutzt wird, sich
ausschließlich an das deutschsprachige Fernsehpublikum richtet.

5.2
Das Material darf ausschließlich zur Ankündigung des aktuellen oder zukünftigen
Fernsehprogramms von P7S1 verwendet werden.

5.3
Erläuternde Texte und Bildunterschriften sind in deutscher Sprache zu verfassen.

5.4
Bei Verwendung des Materials aus der Presselounge ist P7S1 bzw. der
entsprechende Sender von P7S1 als Quelle anzugeben und durch den Hinweis
"Copyright by Sender/ Trademark" kenntlich zu machen.

5.5
An dem Material, insbesondere an Bildern und Bewegtbildern dürfen keinerlei
Veränderungen oder Bearbeitungen vorgenommen werden.

5.6
Bewegtbilder dürfen frühestens drei Wochen vor der geplanten Ausstrahlung des
betreffenden Programms genutzt werden.

5.7
Das Material ist spätestens drei Wochen nach Ausstrahlung der mit dem Material
angekündigten Sendung zu löschen/vernichten.

5.8
Zugangsberechtigungen zur Presselounge nicht journalistisch tätiger Kunden
werden gesperrt.


6.
Haftung

6.1
Für die Bereitstellung des Materials haftet P7S1 aus allen gesetzlichen und
vertraglichen Haftungstatbeständen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Verursachung des Schadens soweit nicht Kardinalpflichten betroffen sind.

6.2
Im Fall einer Haftung von P7S1 ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung für Folgeschäden oder mittelbare
Schäden ausgeschlossen.

6.3
Weiter ist die Haftung für jeden Schadensfall auf EUR 1.000,00 beschränkt.

6.4
P7S1 haftet nicht für die Art und Weise der Nutzung des Materials durch den
Kunden. Werden durch die Nutzung des Materials durch den Kunden Rechte
Dritter verletzt, haftet hierfür allein der Kunde und hat P7S1 von allen Ansprüchen
Dritter vollumfänglich freizustellen.

6.5
Unterlässt der Kunde die gem. Ziffer 5.4 der AGB von zwingend vorgeschriebene
Quellenangabe dem genutzten Material in der in den AGB festgelegten Weise
beizufügen, fällt hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 pro Verstoß
an. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, P7S1 von allen aus dieser
Unterlassung resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon
unberührt.

6.6
Sollte der Kunde/Nutzer des Materials gegen die Verpflichtungen aus diesen AGB
verstoßen, ist P7S1 berechtigt, ihm die Zugangsberechtigung und
Nutzungserlaubnis jederzeit zu entziehen. Darüber hinaus ist der Kunde
verpflichtet, P7S1 den aus der unzulässigen Zugangsberechtigung entstandenen
Schaden zu ersetzen.

6.7
P7S1 weist darauf hin, dass aufgrund von Wartungsarbeiten an den
Internetdatenbanken von P7S1 die Erreichbarkeit der Presseloungewebsite
zeitweise nicht möglich sein kann.


7.
Schlussbestimmungen

7.1
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind
von den Parteien einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter
Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu
erreichen am besten geeignet sind.

7.2
Die AGB können durch eine Benachrichtigung der Kunden jederzeit geändert
werden. Sollte der Kunden den neuen AGB innerhalb der gesetzten Frist
widersprechen, so steht P7S1 ein Kündigungsrecht der Zugangsberechtigung mit
einer Frist von vier Wochen ab Widerspruch zu.

7.3
Sämtliche Vereinbarungen sowie Erklärungen bezüglich des Materialabrufs
bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieses
Schriftformerfordernis.

7.4
Die Rechtsbeziehung zwischen P7S1 und dem Kunden/Nutzer unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, 01. September 2008